Wer hat Anspruch
10. September 2022
Auszug aus § 24 SGB VIII
Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtung und in Kindertagespflege
Jedes Kind das das erste Jahr noch nicht vollendet hat, ist in einer Einrichtung oder in Kindertagepflege zu fördern.
Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege.